Politik
Berliner Buchläden durchsucht und kriminalisiert
04.11.10 - Der Bundesvorstand der "Roten Hilfe e.V." protestiert gegen eine erneute polizeiliche Durchsuchungswelle in linken Berliner Buch- und Infoläden am 27. Oktober. In der Mitteilung dazu heißt es:
Koordiniert wurden die Überfälle durch BeamtInnen der Berliner Staatsschutzbehörde, die nun schon zum sechsten Mal in diesem Jahr an diesen wichtigen Orten linker Gegenöffentlichkeit auftauchten. Als Begründung für die Razzia diente den Staatsbütteln der § 130a des Strafgesetzbuches ("Anleitung zu Straftaten"). Danach können Menschen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wenn sie eine Schrift verbreiten oder sonst zugänglich machen, die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 ("Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten") genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen. ...
Mit der bloßen Existenz bestimmter Schriftstücke soll auf deren inhaltliche Befürwortung durch die LadenbetreiberInnen geschlossen und sie so kriminalisiert werden. In der Praxis bedeutet dies eine gezielte Verunsicherung und Einschüchterung und letztendlich staatlich exekutierte Selbstzensur. Hinzu kommt der nicht unerheblich ins Gewicht fallende Abschreckungsaspekt, den solche mit hohen Kosten und Arbeit verbundenen Maßnahmen stets beinhalten, auch wenn es perspektivisch nicht zu einer gerichtlichen Verurteilung kommen sollte ...
Die Rote Hilfe wird es nicht zulassen, dass bereits das Zugänglichmachen von Zeitschriften und Flugblättern, die zu Widerstandsformen der außerparlamentarischen Opposition aufrufen, staatlicherseits zum Verbrechen erklärt wird.