Politik

06.12.10 - G8-Gegner bekommt kein Schmerzensgeld

Während einen Demonstration in Heiligendamm im Sommer 2007 wurde ein Gegner des G8-Gipfels so schwer am linken Auge verletzt, dass er damit kaum noch sehen kann. Seine Forderung nach 30 000 Euro Schmerzensgeld wies das Landgericht Rostock am 3. Dezember ab. Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe damit nichts zu tun, der Wasserwerfer sei aus Nordrhein-Westfalen gewesen.