Betrieb und Gewerkschaft

15.12.10 - "Gewerkschaften" für Leiharbeiter nicht tariffähig

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit abgesprochen. Zur Begründung hieß es, dass die CGZP kein gewerkschaftlicher Spitzenverband im rechtlichen Sinne sei. Faktisch war sie eine "gelbe" Scheingewerkschaft, die maßgeblich auf Betreiben der Leiharbeit-Unternehmerverbände entstand, um niedrigere Löhne durchzusetzen. Juristen erklärten, dass tausende Leiharbeiter nun Anspruch auf Nachzahlung haben, denn die CGZP habe auch nach Auffassung des Gerichts überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen.