Kultur

04.01.11 - Beweislast für Kirchenaustritt beim Einzelnen

Die von der katholischen und der evangelischen Kirche gemeinsam getragene Kirchensteuerstelle in Berlin nutzt ein Gerichtsurteil, nach dem die Beweislast für einen Kirchenaustritt bei demjenigen liegt, der ausgetreten ist - andernfalls können Kirchensteuern für fünf Jahre nachgefordert werden. Die Zahl dieser Streitfälle werden auf rund 4000 jährlich beziffert. Die katholische Kirche schrumpfte im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um rund 267.000 Mitglieder, darunter sind knapp 124.000 Austritte. Bei der Evangelischen Kirche betrug das Minus im Jahr 2009 rund 320.000 Mitglieder.