Politik
Filmverbot für die Polizei!
05.01.11 - Bisher war es üblich, dass die Polizei eine Vielzahl von Demonstrationen – und seien sie noch so friedlich verlaufen – von Anfang bis Ende mit einer Videokamera beobachtet. Selbst wenn diese Videoaufnahmen, wie die Polizei immer behauptet, nicht aufbewahrt wurden, so lange sie nicht zur "Beweissicherung" bei Straftaten auf den Demonstrationen "gebraucht" worden sind, wirkt diese Videoaufzeichnung selbstverständlich auf alle Teilnehmer der Demonstration und potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Demonstrationen einschüchternd.
Gegen diese ständige Videoüberwachung haben verschiedene Veranstalter von Demonstrationen geklagt. Nachdem einige Verwaltungsgerichte - unter anderem das Verwaltungsgericht Münster oder das Verwaltungsgericht Berlin - diese durchgängige polizeiliche Videobeobachtung friedlicher Versammlungen für rechtswidrig erklärt hatten, hat nun das Oberverwaltungsgericht Münster diese Rechtsprechung bestätigt.
Das Gericht weist in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass diese Videoüberwachung geeignet sei, bei den Versammlungsteilnehmern das Gefühl des Überwachtwerdens mit den damit verbundenen Unsicherheiten und Einschüchterungseffekte zu erzeugen. Dies stelle schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung dar, die keineswegs ohne jeglichen Anlass durchgeführt werden dürften.
Auch wenn das Gericht in seiner Entscheidung stark auf den Einzelfall abstellt, ist es doch richtig und notwendig, bei künftigen Demonstrationen unter Berufung auf diese Urteile offensiv und zur Kenntnis aller Versammlungsteilnehmer zu fordern, dass keine Videoüberwachung stattfindet und Videokameras nicht permanent auf die Versammlung gerichtet werden.