Umwelt

17.01.11 - Grenzwerte bei Dioxin sehr willkürlich

"Die von der EU festgelegten Höchstmengen haben keine toxikologische Grundlage", so das Urteil von Jürgen Thier-Kundke vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Verbraucherschutz-Organisationen kritisieren, dass die EU willkürlich die Dioxin-Grenzwerte heraufsetzt, wenn sich alte als "handelsfeindlich" erwiesen hätten. Vor drei Jahren erhöhte die EU die erlaubte Höchstmenge für Dioxin in Fischleber - ein stark belastetes Produkt - kurzerhand von acht auf 25 Picogramm pro Gramm.