Politik
05.02.11 - Urteil gegen jahrzehntelange Bespitzelung
Mit dem aktuellen Urteil vom 03.02.2011 hat das Verwaltungsgericht Köln die seit 40 Jahren andauernde Bespitzelung des Bremer Rechtsanwalts und Vizepräsidenten der internationalen Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner, für rechtswidrig erklärt. Von 1970 bis 2008 hat der Inlandsgeheimdienst unter dem antikommunistischen Vorwand von angeblichen Kontakten Rolf Gössners zu "linksextremistischen bzw.
linksextremistisch beeinflussten" Medien und Organisationen Daten über ihn gespeichert.