Politik
Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen Hartz IV erneut vor Gericht
Stuttgart (Korrespondenz), 07.02.11: Wegen angeblicher Vergehen gegen das Versammlungsrecht wurde gegen Nuran Cakmakli als Anmelderin der Montagsdemo gegen Hartz IV und Teilnehmerin einer Protestaktion gegen S 21 eine Geldstrafe in Hohe von 40 Tagessätzen zu je 30 € , insgesamt also 1200,- € plus „Kosten des Verfahrens“
und aller „Auslagen“ festgesetzt. Der Vorwurf gegen sie lautet, bei 2 angemeldeten Kundgebungen in Bezug auf Lautstärke und Beschallungsrichtung des Lautsprechers (in zwei Fällen) und in einem 3. Fall bei der Wahl des Standorts Auflagen der Stadt nicht korrekt
nachgekommen zu sein. Dabei ist wichtig, dass die Auflagen der Stadt
gegenüber der Montagsdemo gegen Hartz IV regelmäßig verlangen, nicht in Richtung Publikum auf der Königstraße, sondern in Richtung Rasen des Schlossplatzes und überhaupt nur „den unmittelbaren Versammlungsbereich“ zu beschallen. Die Abweichung des Standorts vom in der städtischen Auflage vorgeschriebenen Ort betrug nur wenige Meter.
In der Vergangenheit stand Nuran Cakmakli bereits zweimal wegen
Strafbefehlen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vor Gerichte und jedes Mal hat sie die Prozesse gewonnen.
Ein weiterer Vorwurf ist der angebliche Aufruf nach einer Montagsdemo gegen Stuttgart 21 zur Fortsetzung des Protestes auf der Schillerstraße .Derartige spontane Demonstrationen nach der offiziellen Kundgebung des Aktionsbündnisses gegen S 21 waren sehr häufig in den vergangenen Monaten.
Hier wird nun versucht, die der Stuttgarter Polizei von regelmäßigen Kontrollen her bekannte Anmelderin der Hartz IV-Montagsdemo, die bereits seit 2004 stattfindet, herauszugreifen und die Montagsdemo gegen Hartz IV finanziell zu schädigen.
Der Strafbefehle wurden im Einvernehmen mit der Montagsdemo gegen Hartz IV nicht angenommen. Deshalb findet die Hauptverhandlung statt am Mittwoch, 9. Februar, 13 Uhr, Saal 105 im Amtsgericht Hauffstr. 5.