Politik

Etappensieg des VVV Horster Mitte gegen die Arbeitsagentur in Sachen Kurzarbeit

25.03.11 - Mit einer Aufforderung des Sozialgerichts Gelsenkirchen an die Arbeitsagentur, den Widerspruchbescheid gegen die Kurzarbeit beim Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte (VVV) aufzuheben und die Kosten zu tragen, endete am Freitag früh die Verhandlung über die Klage des VVV. Rund 20 Besucher verfolgten einen kurzen und lehrreichen Prozess. Im Mai 2010 hatte der VVV Horster Mitte Kurzarbeit für fünf Mitarbeiter angemeldet. Die Weltwirtschaftskrise seit Ende 2008 hatte auch auf die Immobilienverwaltung und -betreuung des VVV ihre Auswirkung.

Die Prüfung einer Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit hatte vor Ort bestätigt, dass die Gründe für eine Kurzarbeit ausreichend dargelegt worden waren. Völlig überraschend erhielt der VVV einige Tage später eine Ablehnung der Kurzarbeit - ohne weitere Begründung dazu. Der Widerspruch des VVV wurde von der Arbeitsagentur mit Bescheid vom 12.8.2011 abgelehnt – auch das wiederum ohne Begründung. Die Akteneinsicht des Rechtsanwalts des VVV bestätigte die Vermutung, dass diese Ablehnung allein aus dem Motiv erfolgte, der MLPD zu schaden, deren Treuhandvermögen der VVV Horster Mitte verwaltet.

Im Prozess deckte der Kläger (VVV) auf, dass selbst dem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur auffiel, dass zur Ablehnung der Kurzarbeit die Gründe fehlten und nach einem Nachbohren bei seinen Vorgesetzten alle weiteren Aktennotizen zum Vorgang fehlen. Rechtsanwalt Frank Stierlin und Monika Gärtner-Engel als Vertreterin des Vorstands des VVV stellten fundiert den unübersehbaren Zusammenhang zur beabsichtigten politisch motivierten Schädigung des VVV her und forderten die Rechtsvertreterin der Arbeitsagentur auf, doch diese Gründe nun endlich darzulegen, wie es auch gesetzlich erforderlich ist. Ohne ein erläuterndes Wort antwortete sie, dass dies in einer Gesprächsrunde im Amt beraten worden wäre.

Diese Arroganz empörte das den Prozess aufmerksam verfolgende Publikum und ein Besucher rief: "Hier geht es um Arbeitsplätze!" Die wiederholte Weigerung, zu diesem Gespräch irgend etwas auszuführen, wurde nun selbst dem Richter am Sozialgericht zu bunt und er hielt fest, dass hier wohl noch seitens der Arbeitsagentur "erheblicher Klärungsbedarf zur Entscheidung" bestehen würde. Er stellte sie vor die Entscheidung, selber ihren Widerspruchsbescheid gegenüber dem VVV aufzuheben – sonst erfolge das durch das Gericht - und eine eventuelle Ablehnung der Kurzarbeit ausführlich sachlich zu begründen.

Damit erlitt erneut ein Versuch eine empfindliche Niederlage, die MLPD in ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Tätigkeit grundgesetzwidrig zu behindern. Der Vorgang bestätigte zugleich, dass der rechtswidrige Bankenboykott gegenüber der MLPD auf vielfältigsten Feldern weiter geführt wird. Die Freude unter den Besuchern war groß, gegen den Willkürakt der Arbeitsagentur einen wichtigen ersten Sieg errungen zu haben. Der VVV Horster Mitte bedankt sich bei allen, die mit ihrer Solidarität zu diesem Erfolg beigetragen haben.