Umwelt
EU hebt Grenzwerte für radioaktive Belastung in Lebensmitteln an
Oberhausen (Korrespondenz), 31.03.11: Durch eine Eilverordnung hat die EU vergangenes Wochenende die Grenzwerte für radioaktiv belastete Lebensmittel angehoben. Hintergrund für die Anhebung ist die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EU-Verordnung "EURATOM No. 3954/87". Demnach können im Falle eines "nuklearen Notstandes" die Höchstgrenzen angehoben werden, um einer angeblichen Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen.
Die Obergrenzen für die radioaktive Belastung bestimmter Produkte aus Japan, unter anderem mit Cäsium-137 und Cäsium-134, wurde auf 400 Becquerel pro Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1.000 Becquerel pro Kilogramm für Milchprodukte und auf 1.250 Becquerel pro Kilogramm für andere Nahrungsmittel heraufgesetzt. Laut Foodwatch beträgt der Grenzwert für bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze sogar ein 20-faches des bisherigen Limits - also bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm.
In Deutschland gelten jetzt weichere Regeln für belastete Lebensmittel als in Japan selbst. Dort liegen die Grenzwerte für radioaktives Cäsium zum Beispiel in der Milch bei 200 Becquerel - in der EU sind es jetzt 1.000 Becquerel. "Diese Regelung jetzt in Kraft zu setzen, ist absurd, denn es gibt in Europa keinen nuklearen Notstand und erst recht keine Nahrungsmittelknappheit", sagte Thilo Bode, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch, gegenüber "RP Online".