Betrieb und Gewerkschaft

Heute Nacht will der Bundestag das Gesetz zur Liquidierung des Steinkohlebergbaus bis 2018 durchwinken

14.04.11 - Der Bundestag behandelt heute spätabends in zweiter und dritter Lesung die Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes als Anpassung an die Vorgaben der EU-Kommission vom November letzten Jahres. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der drei Hauptbestandteile hat:

Zum ersten wird das endgültige Aus für alle deutschen Steinkohlezechen im Jahre 2018 damit gesetzlich festgeschrieben. Die sogenannte "Revisionsklausel 2012" entfällt, mit der angeblich im Jahre 2012 überprüft werden sollte, ob deutsche Steinkohlezechen gewinnbringend und deshalb über 2018 hinaus weiter betrieben werden können.

Zum zweiten sollen Subventionen nur noch für die Abwicklung der Stilllegung der Zechen verwendet werden. Dazu verpflichtet sich die RAG, für jede Zeche einen detaillierten Stilllegungsplan vozulegen, bis wann die Schließung abgewickelt ist.

Zum dritten soll festgelegt werden, dass bei Weiterbetrieb einer Zeche über das festgelegte Stilllegungsdatum hinaus alle Subventionen der vergangenen Jahre an den Staat (Bund bzw. Länder) zurückgezahlt werden müssen.

Das ist ein politischer Angriff auf die Bergleute. Damit soll von vorne herein jeder Kampf für einen längeren Weiterbetrieb einer Zeche als unmöglich und völlig aussichtslos hingestellt werden, weil natürlich nach kapitalistischen Gesichtspunkten weder die RAG noch ein sonstiger Investor eine Zeche weiter betreiben will, bei der sie die Subventionen der vergangenen Jahre zurückzahlen müssen. Damit sind auch die Konzepte der Führung der IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau und Chemie) Makulatur, die den Bergleuten Hoffnungen auf einen Weiterbetrieb von Zechen - wie bei Prosper, Ibbenbüren - durch andere Investoren nach 2018 gemacht hatte.

In der heutigen Bundestagssitzung soll unter dem Tagesordnungspunkt 18 ohne Debatte abgestimmt werden. SPD und Linkspartei wollen sich voraussichtlich der Stimme enthalten. Zur Begründung führen sie an, dass mit dem Gesetz ja die Rücknahme der provokativen ursprünglichen Pläne der EU-Kommission vom Tisch sei, alle Zechen schon bis 2014 zu schließen. Deshalb könne man nicht gegen diesen Gesetzentwurf stimmen. 

Tatsache ist aber, dass die Rücknahme dieser Provokation nicht durch geschicktes Verhandeln in Brüssel erreicht wurde, sondern der Angst der EU-Kommission und der Bundesregierung vor einem erneuten Kampf der Bergleute wie 1997 geschuldet war. Wer den Interessen der Bergleute und ihrer Familien verbunden ist, kann diesen Gesetzentwurf nur eindeutig ablehnen, weil damit das endgültige Aus des deutschen Steinkohlebergbaus im Jahre 2018 gesetzlich festgeschrieben werden soll. Nach dem Bundestag geht der Entwurf an den Bundesrat und dann zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten.

So wie die Bergleute durch ihre Aktivitäten (Teilnahme an der Demonstration in Brüssel im November 2010 und andere) und die Androhung weiterer Kampfaktionen die Rücknahme des schon von Brüssel in Einvernehmen mit der Berliner Regierung fest beschlossenen Termins 2014 erreicht haben, so können sie auch die Umsetzung des heutigen Beschlusses kippen, wenn sie sich auf ihre eigenen Interessen  besinnen, auf ihre eigene Kraft vertrauen und auf die Krisenprogramme von der EU und der Merkel/Westerwelle-Regierung keine Rücksicht nehmen.