Politik
Heilbronn: Einschränkung der Versammlungsfreiheit am 1. Mai
29.04.11 - Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit protestiert in einer Presseerklärung vom 28.4. gegen Auflagen der Stadt Heilbronn gegen eine antifaschistische Demonstration:
"Die Stadt Heilbronn hat schikanöse Auflagen für linke und
antifaschistische Demonstrationen und Protestkundgebungen am ersten Mai
in Heilbronn erlassen. Ein im Anschluss an den geplanten
Neonaziaufmarsch angemeldeter Demonstrationszug aus dem Bahnhofsviertel
in die Innenstadt wurde faktisch verboten.
Anstelle der angemeldeten Route wurde lediglich eine Kundgebung auf dem
Berliner Platz abseits der Innenstadt genehmigt. Für diese Kundgebung
wurden zudem schikanöse Auflagen erlassen. So müssen Versammlungsleiter
und Ordner 'der Polizei sofort mitteilen, wenn ihnen provozierende,
gewaltvorbereitende oder gewalttätige Aktionen bekannt werden sollten,
die sich z.B. gegen Versammlungsteilnehmer einer anderen Versammlung
richten'. Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit beanstandet,
dass hierdurch der Versammlungsleiter und die Ordner zum verlängerten
Arm der Polizei gemacht werden sollen. Des Weiteren schreibt der
Auflagenbescheid vor, dass Transparente eine Länge von 3 Metern und
Fahnenstangen eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten dürfen.
Das aus über 130 Organisationen und etlichen Einzelpersonen bestehende
Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit zeigte sich empört über das
Vorgehen der Stadt Heilbronn. Markus Spreitzer (Bündnissprecher)
erklärte zu den Vorgängen: 'Am 1. Mai setzt die Stadt Heilbronn das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit teilweise außer Kraft. Das kann und
darf so nicht hingenommen werden.'"