Politik
Amalgam-Geschädigter kämpft um sein Recht
30.05.11 - Die Zahnfüllung Amalgam ist ein hochtoxischer Nervenkiller, der unter anderem aus 50 Prozent Quecksilber besteht. Für Allergiker kann er lebensgefährlich sein. Das war der Fall bei dem Patienten Peter Hauck aus Wismar. Die "Rote Fahne" Nr 17/2011 berichtete erstmals darüber. Ihm wurden vom Zahnarzt nach festgestellten Vergiftungserscheinungen trotz ausdrücklicher Bitte nicht alle Amalgamfüllungen entfernt, was er als Verletzung seiner Menschenrechte wertete und deshalb vor Gericht zog.
Er erhielt weder vor dem Landgericht Schwerin, noch vor dem Oberlandesgericht Rostock Recht. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde ihm verweigert. Peter Hauck stellte Strafanzeige geen die Richterin. Die Generalstaatsanwaltschaft hat inzwischen seine Anzeige wegen "vorgeblicher Unstrafbarkeit" abgewiesen. Peter Hauck will sich nicht von der Kungelei der Justiz ins Bockshorn jagen und weiter auch im Interesse vieler Amalgam-Geschädigter um sein Recht kämpfen.
Er erklärte gegenüber "rf-news": "Folglich habe ich Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Nun kann sich die Justizministerin aber nicht mehr mit der Unabhängigkeit der Entscheidungsträger heraushalten. Für das Strafrecht ist sie zuständig." (Hier der Text der Dienstaufsichtsbeschwerde in Deutsch und Englisch)
Inzwischen haben auch Fernsehsender davon erfahren und Kontakt mit Peter Hauck aufgenommen. Das in vielen europäischen Ländern verbotene Amalgam wird nicht von selber aus Deutschlands Zahnarztpraxen verschwinden, wenn nicht eine breite Öffentlichkeit hergestellt und für ein endgültiges Verbot des Nervenkillers gekämpft wird. In diesem Sinne verdient der Einsatz von Peter Hauck Solidarität.