Betrieb und Gewerkschaft

Erfolg für Ilona Kolberg gegen Continental

04.08.11 - In einer Pressemitteilung des "Solidaritätskreises Conti-Kolleginnen und -Kollegen" heißt es dazu:

Das Arbeitsgericht hat an Ilona Kolberg und Continental folgenden Vergleichsvorschlag gemacht, der nach Einschätzung des Solidaritätskreises ein voller Sieg für Ilona Kolberg im Kampf gegen die Kündigung durch Continental wäre:

"Die abschließende rechtliche Würdigung des Gutachtens bleibt der Kammer vorbehalten. Dennoch ist nach vorläufiger Auffassung auch aus diesem Gutachten zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (8.8.2008) eine negative Zukunftsprognose hinsichtlich der weiteren krankheitsbedingten Fehlzeiten der Klägerin nicht vorlag. Demnach dürfte die Kündigung unwirksam sein.

Zur Vermeidung weiterer durch die Durchführung der mündlichen Verhandlung entstehenden Kostenschlägt das Gericht den Parteien daher folgenden Vergleich zur Annahme vor:

1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 8.8.2008 geendet hat, sondern ungekündigt fortbesteht.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Damit ist der Rechtsstreit erledigt."

Ilona Kolberg hat ihre Rechtsvertretung beauftragt, den "Vergleich" anzunehmen. Die Frist dafür (mit Verlängerung) ist am Freitag, den 29.7.2011 abgelaufen. Wir wissen bisher nicht, ob Conti ebenfalls dem Vergleich zugestimmt hat. Auf jeden Fall wurde der Prozess, der für den 2. August angesetzt wurde, auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wir werden die Öffentlichkeit informieren, sobald Änderungen bekannt sind. ...