International
Erstes Verfahren gegen kurdischen Aktivisten nach § 129b StGB
20.08.11 - Dazu teilt der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, "AZADÎ e.V.", am 18. August mit:
"Am 23. August wird in einem Revisionsverfahren vor dem 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/M. gegen den kurdischen Aktivisten Vakuf M. neu verhandelt. Dieses Verfahren findet vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Oktober 2010 statt, nach der künftig die Strafverfolgung nach § 129b StGB auch auf die PKK, deren Teilorganisationen bzw. auf die aus ihr hervorgegangenen Organisationen angewendet werden soll. Mit diesem Urteil hat der BGH die bisherige Rechtsprechung, nach der mutmaßliche Funktionäre der PKK als Mitglieder einer (eigenen) inländischen 'kriminellen Vereinigung' (§ 129 StGB) eingestuft wurden, verworfen.
Deshalb ist das Verfahren an das OLG zurückverwiesen worden. Der Revisionssenat wird nun zu entscheiden haben, ob der angeklagte Vakuf M. wegen Mitgliedschaft in einer 'terroristischen Vereinigung im Ausland' (§ 129b Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 129a Abs. 1 StGB) zu verurteilen ist. Es wird um die zentrale Frage gehen, ob es sich um die vom Rat der EU bereits am 2. Mai 2002 auf die EU-Terrorliste gesetzte PKK tatsächlich um eine als "terroristisch" einzustufende Organisation handelt. Und ob sich diese Bewertung auch auf den aus der PKK hervorgegangenen KADEK und KONGRA-GEL erstreckt. Beide Organisationen sind am 2. Mai 2004 ebenfalls gelistet worden.
Herr M. war vom OLG Frankfurt/M. am 1. Dezember 2009 erstinstanzlich vom OLG Frankfurt/M. nach § 129 StGB (Mitgliedschaft in einer 'kriminellen' – eigenständigen inländischen - Vereinigung) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Kurde in verschiedenen Regionen Deutschlands als PKK-Gebietsverantwortlicher betätigt habe. Gegen das Urteil war Revision eingelegt worden. ..."
Der Prozess findet statt:
am Dienstag, den 23. August 2011, 10.00 Uhr
Oberlandesgericht, Saal 19, Gebäude E
Hammelsgasse 1 in Frankfurt