Politik

08.10.11 - Auflagen gegen Startbahngegner unrechtmäßig

Vor knapp einem Jahr wurde der Braunschweiger Ratsherr und Flughafenausbaugegner Peter Rosenbaum zu 20.000 Euro Strafe verurteilt. Verurteilt wurde ihm unter anderem die Benutzung eines Megaphons als Versammlungsleiter bei einer Kundgebung.  Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte nun am 6. Oktober einen Teil der Auflagen der Stadt für unrechtmäßig. Damit entfällt für einen Großteil der verhängten Strafe auch die rechtliche Grundlage. Das ist von Bedeutung für die Berufungsverhandlung vor dem Braunschweiger Landgericht.