Politik
"Kein Asylgefängnis auf dem Willy-Brandt-Flughafen in Schönefeld!"
21.10.11 - Dazu heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Flüchtlingsrat Berlin und Brandenburg unter anderem:
Auf dem neuen Großflughafen in Schönefeld wird ein Gefängnis für Flüchtlinge gebaut, deren Asylantrag im sogenannten Flughafenverfahren bearbeitet werden soll. Die Flüchtlingsräte Berlin und Brandenburg und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein protestieren dagegen scharf. ... Selbst Kinder sowie alleinreisende minderjährige Flüchtlinge sollen hier eingesperrt werden.
Betreiber der Haftanstalt wird die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs, die soziale Betreuung wird privatisiert und an die Wachschutzfirma B.O.S.S. übertragen; eine Ausschreibung ist nicht erfolgt. Politisch verantwortlich für Bau und Betrieb der Haftanstalt zeichnen Bundesregierung und die Länder Berlin und Brandenburg gleichermaßen, die auch den Flughafen gemeinsam betreiben.
Mit der massiven Einschränkung des Grundrechts auf Asyl 1993 wurde gesetzlich festgelegt, dass Flüchtlinge, die am Flughafen Asyl beantragen, für das Asylverfahren inhaftiert werden können. Eigens für sie wurde ein extrem verkürztes Asylverfahren eingeführt: Gleich nach der Ankunft werden die Flüchtlinge verhörartig nach ihren Asylgründen befragt. Binnen zwei Tagen entscheidet das Bundesamt (BAMF) über den Asylantrag. Nur binnen weiterer drei Tage können die Asylbewerber aus der Haft heraus eine schriftlich begründete Klage gegen die Asylablehnung einreichen. Wird der Asylantrag weiterhin abgelehnt, verbleiben die Asylsuchenden - ggf. über viele Monate - bis zur Abschiebung in der Haftanstalt, bis sich ein zur Rücknahme bereiter Staat findet. ...
Das Flughafenasylverfahren muss aus menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Gründen abgeschafft werden. Wir fordern Berlin und Brandenburg sowie die Bundesregierung auf, auf Bau und Betrieb einer Haftanstalt für Asylbewerber auf dem Flughafen Willy Brandt zu verzichten. Schutzsuchenden ist wie in Berlin-Tegel die Einreise zur Durchführung eines regulären Asylverfahrens zu ermöglichen.