Politik
Platzverweise gegen Flugblattverteiler waren rechtswidrig
03.01.12 - Im Prozess der MLPD gegen die Platzverweise der Polizei gegen Flugblattverteiler vor MAN Diesel & Turbo in Oberhausen - "rf-news" berichtete - liegt jetzt das schriftliche Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vor. Der Einzelrichter gab der Klage der MLPD in vollem Umfang statt und erklärte die Platzverweise für rechtswidrig. Der Anwalt der MLPD, Frank Stierlin, bewertet das Urteil als großen Erfolg im Kampf um das Recht auf freie politische Betätigung:
"Von grundsätzlicher Bedeutung ist vor allem die Begründung. Nicht nur vor MAN, sondern vor immer mehr Großbetrieben versuchen Werkschutz und Polizei, das Verteilen von Flugblättern mit der Begründung zu verbieten, die Verteiler stünden auf Privatgelände der Firma. Das Gericht entschied nun: Eigentum hin oder her - wenn das Gelände ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Eigentümers für jedermann zur Benutzung zugelassen ist, dürfen einzelne Personen nicht willkürlich davon ausgeschlossen werden. Es handelt sich dann um öffentlichen Straßenraum, auf dem das Verteilen von Flugblättern zulässig ist, jedenfalls solange der Verkehr nicht schwerwiegend behindert wird. Unmittelbar gilt das Urteil zwar nur für diesen konkreten Fall. Man kann sich aber auf die Begründung berufen, um in ähnlichen Fällen gegen das Einschreiten der Polizei Dienstaufsichtsbeschwerde oder ebenfalls Klage zu erheben."
(Az. 18 K 3554/11)