Politik
ALG-II-Erhöhungen bedeuten faktisch Kaufkraftverlust
20.01.12 - Zum Jahresanfang stiegen die Regelsätze für ALG-II-Bezieher: Der Eckregelsatz um 10 Euro auf insgesamt 374 Euro, die ALG-II-Bezüge für Paare um 9 auf 337 Euro, die für Kleinkinder nur um 4 auf 219 Euro. Für ältere Kinder gab es gar keine Erhöhung. Das, so erklärt Arbeits- und Sozialministerin von der Leyen, entspräche den Erhöhungen der Lebenshaltungskosten. Tatsächlich entspricht das noch nicht einmal einem Teuerungsausgleich.
Laut statistischem Bundesamt erhöhten sich die Lebenshaltungskosten seit Einführung von Hartz IV zum 1. Januar 2005 bis Ende 2011 um 14,1 Prozent. In dieser Zeit wurde der Hartz-IV-Regelsatz von 345 auf 364 Euro, also um 5,5 Prozent erhöht, was nur 40 Prozent der offiziellen Preissteigerungen ausmachte.
Dazu kommt, dass die durchschnittliche offizielle Inflationsrate verfälscht, von welchen realen - weit höheren - Preissteigerungen die Arbeiter, Arbeitslosen und die Masse der Rentner betroffen sind. Die Preise für Massengüter und Lebensmittel erhöhten sich - wie die Statistiker ausrechneten - um 18,9 Prozent. Demnach deckte die Erhöhung des Regelsatzes seit 2005 die tatsächliche Erhöhung der Lebenshaltungskosten für Hartz-IV-Bezieher, Aufstocker und Geringverdiener nur zu 29 Prozent ab. Auf der Montagsdemo in Hamburg wurde deshalb zu Jahresbeginn schon der Vorschlag gemacht, Frau von der Leyen einen "Bildungsgutschein Rechnen" zu spenden.
Auch ein realer Ausgleich der Lebenshaltungskosten für ALG-II-Bezieher würde jedoch nichts daran ändern, dass diese Regelsätze einschließlich Mietkosten zwischen 700 und 800 Euro und damit unter der Armutsgrenze der OECD von 950 Euro liegen. Deshalb ändert sich auch nichts an der Aktualität der Forderung "Hartz IV muss weg!" Dafür treten die Montagsdemonstranten in ganz Deutschland ohne Abstriche ein - verbunden mit der Forderung nach Erhöhung des Arbeitslosengelds und dessen unbegrenzte Fortzahlung für die Dauer der Arbeitslosigkeit.