Politik
Münchner Polizei beschlagnahmt "Rebell"-Magazine
München (Korrespondenz), 24.01.12: Zwei Jugendliche befanden sich kürzlich auf dem Heimweg, als sie von zwei Polizisten und einer U-Bahnwache auf dem U-Bahnsteig angesprochen werden: Personen- und Drogenkontrolle. Zunächst ohne Quittung wollten sie "Rebell"-Magazine und Aufkleber, die sich in der Tasche befinden, einfach mitnehmen. Die beiden bestanden auf Bezahlung oder einer Quittung, was sie mehr als eine Stunde kostet: sie mussten mitfahren und in einem Raum am Hauptbahnhof (trist und ungemütlich) bekommen sie widerwillig die Quittung für das beschlagnahmte Material.
Als Begründung wurde vorgeschoben, die zwei Jugendlichen hätten mit den "Rebell"-Magazinen und den Aufklebern ja eine Straftat begehen können: verbotswidriger Verkauf oder Verkleben! Zu allem Überfluss wurde das frei zugängliche Material auch noch fotografiert. Seit wann ist der Verkauf eines Jugendmagazins verboten? Seit wann ist der Besitz von Aufklebern der Beginn einer Straftat? Der Aufforderung, das Material zurückzugeben, sind die Polizeibehörden bisher nicht nachgekommen.
Wir wissen von anderen Jugendlichen, dass in den U-Bahnhöfen verstärkt kontrolliert wird. Diese Methoden dienen der gezielten Einschüchterung von Jugendlichen und stehen ganz im Zeichen der bayerischen Kampagne gegen den sogenannten "Linksextremismus". Gerade Jugendliche, die rebellisch sind oder gegen Neofaschisten auftreten, sind davon betroffen. Ein weiterer Grund, sich für die sofortige Abschaltung der Internet-Seite gegen "Linksextremismus" einzusetzen.
Sofortige Einstellung der schikanösen Kontrollen von Jugendlichen in U-Bahnhöfen! Herausgabe der beschlagnahmten "Rebell"-Magazine und Aufkleber und Zusicherung durch die Polizei, dass so etwas nicht mehr vorkommt!