Betrieb und Gewerkschaft

04.02.12 - Gerichtsverfahren auch zu SBV-Wahl bei BMW

Auch bei BMW in München klagt eine Betriebsrätin auf Nichtigkeit der letzten Wahl zur Schwerbehindertenvertretung (SBV). Sie ist zugleich 2. stellvertretende SBV-Vorsitzende. Vier weitere Beschäftigte, die selbst schwerbehindert sind, wollen die Wahl für ungültig erklären lassen. Sie werfen den Verantwortlichen grobe Verstöße gegen das Wahlrecht, die Wählbarkeit und das Wahlverfahren vor. Am 8. Februar um 15.15 Uhr findet die nächste öffentliche Sitzung vor dem Arbeitsgericht München, Winzererstraße, statt. Am 17. Januar hatte das Stuttgarter Arbeitsgericht bereits die SBV-Wahl bei Daimler in Stuttgart-Untertürkheim für unwirksam erklärt (siehe "rf-news"-Bericht).