Politik

24.02.12 - Ermittler-Zugriff auf Nutzerdaten eingeschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss veröffentlicht, dass die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden teilweise verfassungswidrig sind. Allerdings wird nur kritisiert, dass die bisherige Praxis dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht, weil der Zugriff auf die Daten erfolgen kann, ohne dass klar sei, ob sie z.B. nach dem Strafprozessrecht überhaupt genützt werden dürfen. Bis zum 30. Juni 2013 soll die Regierung eine neue Regelung schaffen.