Betrieb und Gewerkschaft
02.03.12 - SBV-Wahl bei BMW München in Teilen unwirksam
Im Wahlanfechtungsverfahren der Schwerbehindertenwahl bei BMW in München 2010 (siehe "rf-news"-Meldung vom 4.2.12) wurde heute vom Arbeitsgericht München ein Teilentscheid verkündet, nach dem die Wahl der Vertrauensperson der Schwerbehinderten bei BMW München rechtsunwirksam ist. Das Urteil zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung bei BMW wurde vertagt, wird wohl aber aus den gleichen Gründen für rechtsunwirksam erklärt werden.