Politik
Trotz fehlender Beweise: Bewährungsstrafe für Stuttgarter Antifaschisten
Stuttgart (Korrespondenz), 01.03.12: Am 29. Februar fand vor dem Stuttgarter Landgericht der Berufungsprozess gegen den jungen Stuttgarter Antifaschisten Chris statt. Er war vom Stuttgarter Amtsgericht wegen angeblicher gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ohne jeden klaren Beweis zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden ("rf-news" berichtete mehrfach darüber).
Die Verhandlung am 29. Februar endete dann schnell mit einem "Vergleich", der die Umwandlung der teilweise schon verbüßten Freiheitsstrafe für Chris in eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit einer Bewährung von drei Jahren beinhaltet. Wie wenig es dem Gericht dabei um die Ahndung angeblicher Straftaten geht, machte der Richter in seiner Urteilsbegründung deutlich. Chris sei ein "Überzeugungstäter", dem man wegen seiner politisch motivierten Taten "die Grenzen zeigen" müsse.
Dieses Urteil sei dennoch ein Teilerfolg, der nur durch Druck der breiten Solidarität mit ihm zustande gekommen sei, meinte Chris in einer anschließenden Gesprächsrunde. Eine Kriminalisierung antifaschistischen Widerstands sei damit nicht gelungen.