Politik
Faschistischer Brandanschlag: Angeklagte auf freiem Fuß
Stuttgart (Korrespondenz), 15.03.12: Am Ende der Verhandlung am vergangenen Montag gegen zwei junge Faschisten beim Stuttgarter Landgericht steht die Haftentlassung der beiden Angeklagten aus der Untersuchungshaft: Ihnen könne nach Stand der Ermittlungen keine Mitwirkung an der Brandstiftung an einer Gartenhütte bei Winterbach in der Nacht des 10.4.2010 nachgewiesen werden, in die sich ausländische Jugendliche geflüchtet hatten, meint das Gericht ("rf-news" berichtete über den Fall).
Folglich sei ihnen auch keine Beteiligung an einem Mordversuch nachzuweisen. Allerdings bleibe der Verdacht auf schwere Körperverletzung bestehen. Da die beiden Angeklagten aber in "geordneten sozialen Verhältnissen" lebten und auch keine Fluchtgefahr bestehe, wäre eine Haftentlassung zu verantworten. Außerdem sei einer der beiden Angeklagten "haftempfindlich", so der Vorsitzende Richter weiter.
Diese Haftentlassung wirft Fragen zu den Ermittlungsmethoden der Polizei zu diesem faschistischen Brandanschlag auf. Den Vogel schoss allerdings das Gericht selbst ab: Nach Aussagen eines Antifaschisten wusste der Staatsschutz zu jedem Zeitpunkt genau, was auf der faschistischen "Geburtstagsfeier" passierte. Auf Nachfragen eines Anwalts, ob diese Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Quellen stammen, meinte der Vorsitzende Richter zum Staatsschützer: "Darauf müssen Sie nicht antworten."
Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung herrschte Fassungslosigkeit und Wut bei antifaschistischen Prozessbesuchern über die Haftentlassung der beiden Angeklagten.