Politik

Gericht kriminalisiert antifaschistische Prozessbesucher

Duisburg (Korrespondenz) 17.03.12: Am 15. März hat das Revisionsverfahren vor dem Landgericht gegen die Verurteilung des Duisburger Antifaschisten Kochkaya begonnen. Er war nach den breiten antifaschistischen Protesten im März 2010 nicht nur von der Polizei geschlagen und festgenommen worden sondern danach auch noch zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden ("rf-news" berichtete am 2.3.12).

Im Unterschied zum Amtsgericht ermöglichte der zuständige Richter nun eine breitere Prozessteilnahme durch ca. 30 bis 35 Antifaschisten im großen Saal. Es war fast die doppelte Anzahl gekommen. Auch wurde die Zeugenbefragung nicht ständig unterbrochen. Andererseits wurde die Kriminalisierung der antifaschistischen Solidarität sogar noch gesteigert. So wurden alle Personalausweise der Zuhörer kopiert oder einbehalten. Anträge dies zu unterlassen, wurden abgelehnt. Die Begründung des Richters war unter anderem: Diese Sicherheitsvorkehrungen wären notwendig, das gelte umso mehr deshalb, "weil 'rf-news' im Vorfeld zur Prozessbeobachtung und zu einer Solidaritätsveranstaltung aufgerufen" habe.

Das Gericht musste sich erneut zusammensetzen, unter anderem weil ein Schöffe ausgetauscht wurde. Der erste Schöffe war vom Staatsanwalt wegen Befangenheit abgelehnt worden, da er selbst als Gewerkschafter an den antifaschistischen Protesten im März 2010 teilgenommen hatte. Auch hier folgte der Richter nicht der Argumentation der Verteidigung, dass der Schöffe nicht als befangen anzusehen ist, weil er die Vorgänge damals weder mitbekommen noch darin involviert war. Ist man also schon befangen in einem Prozess gegen einen Antifaschisten, wenn man eine aktive antifaschistische und demokratische Gesinnung hat? 

Wir sind gespannt, wie es weitergeht. Die nächsten Termine mit dem Schwerpunkt der Zeugenvernehmung finden statt am 26.03.2012 um 10 Uhr und am 29.03.2012 um 9:00 Uhr, Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz. Wir hoffen wieder auf zahlreiche Unterstützung.