Politik

Wichtiger juristischer Erfolg für die Montagsdemo Stuttgart

Stuttgart (Korrespondenz), 16.03.12: Über dreißig Besucher waren gekommen, um ihre Solidarität mit der Versammlungsleiterin der Stuttgarter Montagsdemonstration gegen die Hartz-Gesetze, Nuran Cakmakli, zu zeigen. Sie klagte gegen einen Strafbefehl über 450 Euro. Ihr wurde die Durchführung einer Spendensammlung vorgeworfen, die sie angeblich entgegen der im Versammlungsbescheid des Amtes für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 18. Oktober 2011 gemachten Auflage geduldet hatte. Nuran Cakmakli griff in einem Beitrag die ständigen Angriffe der Stadt auf die Selbstfinanzierung von Bewegungen "auf der Straße" als undemokratisch an.

Der Anwalt von Nuran Cakmakli deckte auf, dass anhand der  betreffenden Ausführungsbestimmungen des baden-württembergischen Sammlungsgesetzes sehr wohl Spenden gesammelt werden dürfen. Allerdings mit der einschränkenden Behinderung, dass die Menschen nicht persönlich auf eine Spende angesprochen werden. Eine Spendenbüchse kann also auf einem Tisch stehen.

Die Einstellung des Verfahrens "wegen Rechtsunsicherheit" war deshalb ein wichtiger Erfolg. Eigentlich hätte es ein Freispruch geben müssen, weil nicht sie, sondern die Stadt unrechtmäßig gehandelt habe, machte Nuran Cakmakli in ihrem Schlusswort deutlich. In einer Nachbesprechung bedankte sich eine Frau bei ihr, weil sie mit ihrer offensiven Prozessführung einen wichtigen Beitrag gegen die ständigen Einschränkungen des Versammlungsrechtes geleistet habe. Dies richtet sich gegen alle fortschrittlichen Bewegungen und Organisationen und gehört abgeschafft. Das hatte auch das Stuttgarter "Bündnis für Versammlungsfreiheit" vor dem Prozess in einer Solidaritätserklärung treffend zum Ausdruck gebracht: 

"Die so genannten 'Sammlungsgesetze', die den formalen Ansatzpunkt für derartige Angriffe auf die finanzielle Unabhängigkeit liefern, sind in zwei Dritteln aller Bundesländer in den letzten Jahren ersatzlos gestrichen worden. Es gibt keinen Grund, an einem Gesetz festzuhalten, mit dem die Menschen bevormundet werden – als ob sie nicht selber entscheiden könnten, ob sie für die Montagsdemo gegen Hartz IV, für den Protest gegen 'Stuttgart 21' oder anderes spenden wollen oder nicht. Das Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert deshalb die Landesregierung auf, dieses Landesgesetz ebenfalls ersatzlos zu streichen und unterstützt den Einspruch der Montagsdemo gegen Hartz IV gegen diesen Strafbefehl."