Betrieb und Gewerkschaft

"Transfergesellschaft" - kein Ausweg für die Schlecker-Belegschaft

Oberhausen (Korrespondenz), 21.03.12: Angesichts der Massenentlassungen von über 12.000 Beschäftigten bei Schlecker wird sowohl von Regierungsseite als auch der Gewerkschaft Verdi die Schaffung einer "Transfergesellschaft" (Beschäftigungsgesellschaft) in die Diskussion gebracht. Damit seien die Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit bewahrt.

Das Locken mit so genannten Beschäftigungsgesellschaften dient nur dem Zweck, einen wirksamen Kampf um die Arbeitsplätze zu verhindern. Mit einer Mischung aus Drohungen, dass sie sonst arbeitslos würden, und leeren Versprechungen wie der Aussicht auf "Qualifizierung" sollen von Entlassung bedrohte Kolleginnen und Kollegen veranlasst werden, Auflösungsverträge zu unterschreiben und in eine Beschäftigungsgesellschaft zu wechseln.

Schon der Name ist Betrug, denn die Betroffenen werden dort nicht "beschäftigt". Grundlage für die Transfergesellschaft ist das Sozialgesetzbuch III. Der Paragraf 175 Abs 1 Satz 3 schreibt vor, dass in einer vom Arbeitsamt unterstützten Beschäftigungsgesellschaft Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden müssen.

Das sind in der Regel Bewerbungskurse. Eine "Weiterbildung" wird nur im Fachbereich genehmigt, Zusatzqualifikationen oder Umschulungen werden nicht durchgeführt. Wechselt eine Kassiererin von Schlecker in eine Transfergesellschaft, verbleibt sie dort für maximal ein Jahr und fällt aus der Arbeitslosenstatistik. Die Arbeitsagentur kann aber auf sie zurückgreifen und an "zumutbare Stellen" vermitteln, mit bis zu drei Stunden täglicher Fahrtzeit.

Sie kann zu "Probearbeit" eingesetzt werden, bei der sie aber nur das Transferkurzarbeitergeld erhält. Bei Ablehnung gibt es Sperrfristen. Kollegen von Babcock in Oberhausen, die bei der Insolvenz des Betriebes in die Transfergesellschaft wechselten, nennen das Kind beim Namen: "Die Transfergesellschaft ist eine Verwahreinrichtung für Arbeitslose, sonst nichts."