Politik

GEW-Vorstand verabschiedet Resolution gegen "Extremismusklausel"

15.04.12 - Bei einer Veranstaltung "40 Jahre Radikalenerlass" in Göttingen forderte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die menschenunwürdige Gesinnungsschnüffelei gegen politisch aktive Menschen mit linker Orientierung zu stoppen. "Radikalenerlass und Berufsverbote waren ein verhängnisvoller politischer Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Er hat das Leben zahlreicher Menschen massiv beeinträchtigt, ihnen Berufs- und Lebenschancen genommen. Der Staat schuldet den Opfern bis heute eine Rehabilitation" sagte GEW-Vorsitzender Ulrich Thöne.

Der sogenannte "Radikalenerlass" war ein Beschluss des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt (SPD) und der Regierungschefs der Länder vom 28. Januar 1972. 3,5 Millionen Regelanfragen beim staatlichen Geheimdienst Verfassungsschutz, 11.000 Verfahren wegen Tätigkeitsverbot, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern im Schuldienst sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst waren die Folge. 1995 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die deutsche Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verurteilt.

Von einer Rehabilitation der betroffenen Kolleginnen und Kollegen kann bis heute nicht die Rede sein. Im Gegenteil: die reaktionäre Berufsverbotspraxis wurde, ausgehend von der heutigen Bundesbildungsministerin Annette Schavan, in Baden-Württemberg erneut angewandt. Der Realschullehrer Michael Czaszóczy war 2004 trotz guter Bewertungen während des Referendariats nicht in den Schuldienst übernommen worden. Allen Ernstes wurde ihm das "Vergehen" vorgeworfen, dass er sich nicht von der Antifaschistischen Initiative Heidelberg (AIHD) distanziert hatte (rf-news berichtete mehrfach).

Nachdem Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den Mordterror der Zwickauer Neonazi-Bande aufgedeckt worden sind, ist die Bundesregierung mit ihrer "Extremismusklausel" weiter in die Defensive geraten. Der GEW-Vorsitzende forderte die Regierung dazu auf, diese unsägliche Vorschrift unverzüglich zu streichen. In einer vom GEW-Hauptvorstand verabschiedeten Resolution kritisiert die Gewerkschaft, "dass verantwortliche politische Kräfte weiterhin den Eindruck zu vermitteln suchen, die 'Feinde der Demokratie' stünden links."

Seit die erzreaktionäre Bundesfamilienministerin Kristina Schröder 2010 die "Extremismusklausel" auf den Weg gebracht hat, reißt die Kritik daran nicht ab. Nach dem Willen von Frau Schröder und der Bundesregierung müssen Einrichtungen und Initiativen, wenn sie Fördergelder vom Staat bekommen, unterschreiben, dass sie nicht mit 'Verfassungsfeinden' zusammenarbeiten. Damit sind die gemeint, die eine konsequente Kaptalismuskritik führen und für eine befreite Gesellschaft des Sozialismus eintreten. Der Zweck der Klausel ist, den modernen Antikommunismus als Staatsdoktrin und Grundlage durchzusetzen.

Viele betroffene Initiativen wehren sich. Auf den Gewerkschaftstagen von ver.di und der IG Metall im Herbst 2011 wurden Anträge gegen die sogenannte Extremismusklausel verabschiedet (rf-news berichtete). Am 25. April 2012 wird vor dem Verwaltungsgericht Dresden die Klage des AKUBIZ gegen die "Extremismusklausel" verhandelt (siehe aktuelle Korrespondenz aus Dresden).

Die vom GEW-Hauptvorstand im März 2012 beschlossene Resolution gegen Radikalenerlass, Extremismusklausel und Unvereinbarkeitsbeschlüsse in den Gewerkschaften ist eine hervorragende Initiative im Kampf gegen den Antikommunismus und seine durch und durch spalterische und reaktionäre Rolle.

Die Resolution verdient eine massenhafte Verbreitung, insbesondere in den Gewerkschaften.

Hier die pdf zum Download und Ausdrucken



Resolution des GEW-Hauptvorstands zum Radikalenerlass
"Die GEW bewertet den „Radikalenerlass“ und die darauf beruhende Politik der Berufsverbote als eine politische und rechtsstaatlich falsche Entscheidung, die eine verhängnisvolle gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt hat. Die Politik der Berufsverbote richtete sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versuchte, diese zu kriminalisieren. Die Politik der Berufsverbote führte zu einer Gesinnungsschnüffelei, die Millionen Menschen betraf und verbreitete ein Klima der politischen Einschüchterung. Die Politik der Berufsverbote war und ist verfassungswidrig. Die GEW fordert eine umfassende Rehabilitation der vom sogenannten „Radikalenerlass“ vom 28. Januar 1972 und insbesondere der infolgedessen von Berufsverboten betroffenen Menschen durch Bund, Länder und Kommunen. Die GEW erwartet von der Politik, diese Fehlentscheidung einzugestehen und Vorschläge für Rehabilitationsmaßnahmen und Entschädigungsleistungen vorzulegen.
Die GEW unterstützt die Forderung, die auf dem Radikalenerlass gründenden Akten dem Verfassungsschutz zu entziehen und sie an das Bundesarchiv weiterzuleiten, um sie den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Die GEW fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte „Extremismusklausel“ unverzüglich zu streichen. Sie kritisiert, dass verantwortliche politische Kräfte weiterhin den Eindruck zu vermitteln suchen, die „Feinde der Demokratie“ stünden links. In diesem Zusammenhang diente die Berufsverbotepolitik schon immer der Blindheit auf dem rechten Auge. Die GEW bedauert die sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse und bittet die davon Betroffenen um Entschuldigung. Die GEW verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Gewerkschaftstages von 1980, in dem eine Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse von 1973 gefordert wird, weil diese 'die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften in Frage stellen' und 'selbst Gesinnungsschnüffelei in den eigenen Reihen' zur Folge hatten. Die GEW hat 1989 den Verweis auf die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB in § 8 Abs. 4 ihrer Satzung gestrichen."