Betrieb und Gewerkschaft

"Lohnwucher ist ein Straftatbestand"

Oberhausen (Korrespondenz), 21.04.12: Eine Kollegin aus Oberhausen, die seit 2009 im REWE-Markt in Oberhausen-Osterfeld als Fleischverpackerin arbeitet, hat erfolgreich gegen den Hungerlohn geklagt, der ihr gezahlt wurde. Anstatt der tarifvertraglich festgelegten 10,79 Euro erhielt Frau Monika Bäcker nur 5,50 Euro pro Stunde von REWE bezahlt. Im Oktober 2011 ging sie zur Gewerkschaft Verdi, es wurde Klage vor dem Arbeitsgericht Oberhausen eingereicht.

Die Richterin stellte fest: "Die Differenz zwischen dem bezahlten Lohn und dem Tarif liegt bei knapp 10 000 Euro. Lohnwucher ist ein Straftatbestand. Wir als Kammer müssen uns auch überlegen, ob wir die Akten der Staatsanwaltschaft übergeben." Dennoch wurde vor Gericht ein Vergleich gefunden, Monika Bäcker erhält von September 2009 bis März 2012 eine Zahlung von 7.500 Euro als rückwirkende Vergütung, und für die weitere Tätigkeit 9 Euro pro Stunde. Das liegt zwar immer noch 1,79 Euro unter dem Tariflohn, aber beide Parteien stimmten dem Vergleich zu.

Der Prozessausgang kann aber durchaus eine Signalwirkung haben. Nach Angaben von Verdi werden in der Textil- und Lebensmittelbranche Dumpinglöhne zwischen 5,50 und 8,45 Euro pro Stunde gezahlt.