Politik

"Extremismusklausel" sofort zurücknehmen!

27.04.12 - Das "Kulturbüro Sachsen e.V." veröffentlichte am 25. April folgende Pressemitteilung zur Klage des "AKuBiZ" gegen die so genannte "Extremismusklausel" der Bundesregierung:

"Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat nach heutiger Verhandlung die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte das Alternative Kultur- und Bildungszentrum (AKuBiz e.V.) aus Pirna. Steffen Richter, Vorsitzender des AKuBiZ e.V.: 'Bei aller Freude über das Urteil, so ist es traurig, dass wir es überhaupt erstreiten mussten. Die Extremismusklausel ist eine aktive Behinderung der wichtigen Arbeit gegen Rechts vor Ort. Die Auffassung des Gerichts bestätigt, dass Demokratiearbeit nicht mit Misstrauen begegnet werden darf.'

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Demokratieentwicklung (BAGD), der größte Zusammenschluss von Initiativen im Bereich von Demokratieförderung und Engagement gegen rechte Ideologien und Neonazis zeigt sich hoch erfreut über die wegweisende Entscheidung.

Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung zur heutigen Verhandlung: 'Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass solche Staatsbekenntnisse und Bespitzelungsaufforderungen nicht rechtskonform sind.'

Friedemann Bringt von der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAGKR): 'Demokratie muss gelebt werden. Frau Schröder ist aufgefordert, diese rechtswidrige Klausel sofort zurückzunehmen. Eine Entschuldigung bei den Initiativen, die sich tagtäglich vor Ort für Demokratie einsetzen, wäre angebracht.'"