Politik
Klagen gegen Heilbronner Polizeikessel am 1. Mai 2011
23.04.12 - Der "Arbeitskreis Kesselklage" veröffentlichte am 22. April eine Presseerklärung zu der Einkesselung von hunderten Demonstranten am 1. Mai 2011 in Heilbronn. Darin heißt es:
"Im März 2012 wurden beim Verwaltungsgericht
Stuttgart mehrere Klagen gegen die Einkesselung und 'Ingewahrsamnahme'
einiger hundert Demonstrantinnen und Demonstranten eingereicht. Sie
wollten sich am 1. Mai 2011 an Protesten gegen Neonazis in Heilbronn
beteiligen.
Viele Bürgerinnen und Bürger folgten an diesem Tag den Aufrufen der
Bündnisse 'Heilbronn stellt sich quer' und 'Heilbronn sagt nein', um an
den Protestaktionen in der Stadt teilzunehmen. Die Ablehnung des
Naziaufmarschs war auch ein Schwerpunkt der gewerkschaftlichen
Maikundgebung.
Doch für viele Angereiste endete der Protest am Bahnhof.
Während die Neonazis ungehindert durchs Bahnhofsviertel marschieren
konnten, wurden mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger zwischen 9 und 20
Uhr von Polizeikräften eingekesselt und – wie ihnen später erklärt wurde
– 'in Gewahrsam genommen'.
Erst am 29.11.2010 hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen in zwei Entscheidungen einen ähnlichen Polizeikessel am 1. Mai 2009 beim Weinhof in Ulm für rechtswidrig erklärt. Dort waren mehrere hundert Personen an der Teilnahme an der DGB-Demonstration gehindert worden. Ähnliche Urteile gab es schon früher ..."