Politik

Dresdener Gericht erklärt "Extremismusklausel" für rechtswidrig

Dresdener Gericht erklärt "Extremismusklausel" für rechtswidrig

Dresden (Korrespondenz), 25.04.12: Zum Prozessauftakt des "AKuBiZ e.V." (Alternatives Kultur- und Bildungszentrum in Pirna) gegen die "Extremismusklausel" (siehe "rf-news"-Bericht) sind ca. 80 Besucher erschienen. Der Prozess stieß auf großes Medieninteresse.

Beide Seiten haben aber schon im Vorfeld erklärt, wegen der großen Bedeutung der Sache in Revision zu gehen. Die Teilnehmer der Auftaktveranstaltung waren sich einig: die undemokratische "Extremismusklausel" muss weg!

Soeben hat "rf-news" erfahren, dass das Verwaltungsgericht Dresden nun der Klage des "AKuBiZ e.V." statt gegeben hat. Damit hat es die von Bundesministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte "Extremismusklausel" für rechtswidrig erklärt.