Betrieb und Gewerkschaft

02.05.12 - Gebäudereiniger brauchen oft noch Hartz IV

Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, ist allein etwa jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Reinigungsgewerbe ein sogenannter "Aufstocker", d.h. auf Hartz IV angewiesen, um das Existenzminimum zu sichern. Weiter sind besonders betroffen: Verkaufskräfte, Hilfsarbeiter, Bürokräfte, Köche, Krankenpfleger und Lager- und Transportarbeiter.