Betrieb und Gewerkschaft
02.05.12 - Gebäudereiniger brauchen oft noch Hartz IV
Wie die "Saarbrücker Zeitung" berichtet, ist allein etwa jeder zehnte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Reinigungsgewerbe ein sogenannter "Aufstocker", d.h. auf Hartz IV angewiesen, um das Existenzminimum zu sichern. Weiter sind besonders betroffen: Verkaufskräfte, Hilfsarbeiter, Bürokräfte, Köche, Krankenpfleger und Lager- und Transportarbeiter.