Betrieb und Gewerkschaft

15.05.12 - Müllabfuhr so anstrengend wie Leistungssport

Das Hessische Landessozialgericht hat einem Beschäftigten der Müllabfuhr zugestanden, dass seine Arbeit so anstrengend wie Leistungssport ist. Weil die Bewegungen denen von Profisportlern sehr ähnlich seien, müsse seine Meniskuserkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden.