Wirtschaft
18.05.12 - Kleinaktionäre unterliegen im Telekom-Prozess
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat gestern die Schadensersatzklage von Kleinaktionären gegen die Telekom abgewiesen. Die rund 17 000 Anleger hatten Verluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro eingeklagt. Im Juni 2000 wurde die Telekom-Aktie massiv geworbenen und als mehrfach überzeichnete "Volks-Aktie" zu einem Kurs von 63,50 Euro ausgegeben. Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei rund 9 Euro. Während Anlegern in den USA Recht gegeben wurde, wurden die Kläger hier in Deutschland abgewiesen. Die anwaltliche Vertretung geht gegen das Urteil in Revision.