Betrieb und Gewerkschaft
Berlin: Gekündigte Pflegerin wehrt sich vor Gericht
15.05.12 - Das Komitee „Solidarität mit Angelika-Maria Konietzko“ in Berlin, ruft für morgen, Mittwoch, den 16.05.2012, um 10:00 Uhr zur Solidarität am Landesarbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, auf.
Im Raum 227 wird in zweiter Instanz die Kündigungsschutzklage von Angelika Maria Konietzko verhandelt. Sie hatte als allein arbeitende Pflegehilfskraft in der Nachtschicht einer Demenz-WG gearbeitet und wurde von der "Hauskrankenpflege Berlin Mitte HS GmbH" im Oktober 2010 krankheitsbedingt gekündigt. Das Arbeitsgericht Berlin wies die Kündigungsschutzklage in erster Instanz ab. Dabei wurden ihre Ärztinnen zur Heilungsprognose nicht angehört. Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist eine von drei notwendigen Voraussetzungen für die Rechtsmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung eine negative Heilungsprognose. Die Ärztinnen von Angelika-Maria waren extra für den Prozess von der Schweigepflicht entbunden und als Zeuginnen benannt. „Angelika-Maria ist krank, weil sie von ihrem Arbeitgeber gemobbt und juristisch verfolgt wird. Der Arbeitgeber hat es durch eine Änderung seines Verhaltens in der Hand, zu ihrer Gesundung und Arbeitsfähigkeit beizutragen“, erklärte Petra Löber vom Solikomitee.
Eigentlicher Hintergrund der Kündigung ist, dass Angelika-Maria Konietzko öfter auf unhaltbare Zustände in der Pflege hingewiesen hatte. Die "Hauskrankenpflege Berlin Mitte" wollte ihr u.a. per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich weiter öffentlich zu äußern. Angelika-Maria verdiente in Nachtschicht 6,15 € brutto pro Stunde und sollte dafür acht schwer- und schwerst pflegebedürftige demente Senioren in Nachtbereitschaft, d. h. also nebenbei, pflegen. Sie war nicht gewillt, darüber zu schweigen, da diese unhaltbaren Zustände sowohl auf Kosten der Pflegedürftigten als auch des Pflegepersonals gehen.
Weitere Informationen: http://konietzko.blogsport.de