Frauen
22.05.12 - Stadt muss Mutter Kosten für Kita-Platz erstatten
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts, muss die Stadt Mainz der Mutter eines zweijährigen Mädchens die Kosten für private Kinderbetreuung erstatten. Denn in Rheinland-Pfalz haben Kinder ab zwei Jahren gesetzlich Anspruch auf einen Kita-Platz. Die Frau hatte bei der Anmeldung angegeben, aufgrund ihrer beruflichen Situation und der des Vaters des Kindes dringend auf den Platz angewiesen zu sein. Weil es in der städtischen Einrichtung jedoch keinen freien Platz gab, musste sie das Kind ein halbes Jahr lang in einer privaten Kita unterbringen. Ein brisantes Urteil angesichts des ab 2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für unter Dreijährige. Nach neuesten Angaben des Bundesfamilienministeriums liegt der Bedarf an diesen Plätzen nicht wie angenommen bei 750.00 sondern bei 780.000. Damit fehlen bundesweit immer noch mindestens 260.000 Plätze. (Quelle: Legal Tribune online, 11.5.12, Welt-online 16.5.12)