Politik

Bestimmt der Verfassungsschutz die Gemeinnützigkeit?

24.05.12 - In der gestrigen Sitzung des Bundeskabinetts vom 23. Mai wurde die Vorlage für das Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. Dieses verschärft eine Regelung, mit der jetzt alle Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Bundeslandes als „extremistisch“ eingestuft werden. Sie würden dann automatisch ihre Gemeinnützigkeit und damit auch die Möglichkeit zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden an sie verlieren. Ausgerechnet der Geheimdienst Verfassungsschutz, dem  Verbindungen zu faschistischen Organisationen nachgewiesen wurden, soll demnach über die Gemeinnützigkeit von Organisationen entscheiden!?

Mit dem Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013  würde sogar die bisherige Regelung wegfallen, wonach zumindest im Einzelfall die Frage der Gemeinnützigkeit/steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzämtern geprüft und beurteilt werden konnte. Die Möglichkeit, sich gegen die Nichtanerkennung von Spenden gerichtlich zu wehren, würden damit drastisch eingeschränkt. Musste bisher das Finanzamt konkret begründen, warum die Spende nicht anerkannt wird, bliebe nun nur, gegen den Verfassungsschutz wegen der Einstufung als „extremistisch“ zu klagen.

Allein die Nennung im Verfassungsschutz-Bericht wird damit zum Beweismittel erhoben. Das ist eine weitere antikommunistische Attacke, die v.a. die finanziellen Möglichkeiten insbesondere linker Organisationen/Vereine weiter einschränken soll. Diese werden in hohem Maße von Spenden aus der Masse der Bevölkerung getragen. Gegen diesen sehr weit gehenden Angriff gibt es erste Proteste. U.a. hat sich gestern bereits Wolfgang Neskovic, ehemaliger Bundesrichter und Justiziar der Linken im Bundestag, empört darüber geäußert. Selbst der "Bundesverband Deutscher Stiftungen" hat seine deutliche Kritik gegen den "neuen Automatismus" geäußert. Diese Gesetzesverschärfung darf nicht durchkommen!