Betrieb und Gewerkschaft
LAG Hamm: Heinz Vöhringer wurde politisch diskriminiert
Lünen/Hattingen (Korrespondenz), 24.5.12: Gestern wurde vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm/Westfalen der Wiederholungsprozess zur Festeinstellung von Heinz Vöhringer bei DBT/Bucyrus (jetzt Caterpillar Global Mining Europe) verhandelt (siehe rf-news vom 21. Mai 2012).
Die Unternehmensvertreter wollten die vom Bundesarbeitsgericht festgestellten deutlichen Indizien für eine "politische Maßregelung" nicht akzeptieren. Damit sind sie aber gescheitert! Heinz Vöhringer bot weiterhin an unverzüglich bei einer Festeinstellung seine Arbeit wieder auf zu nehmen. Der Richter legte klar, dass aus der Anerkennung der Tatsache der politischen Maßregelung kein rechtlicher Anspruch auf eine Festeinstellung erfolgt. Dafür sind inzwischen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Es besteht wohl aber ein eindeutiger Anspruch auf Schadensersatz. Hier war die Unternehmensseite erst mal nur bereit, ein Monatsgehalt zu akzeptieren.
Aufgrund der hier weit auseinander liegenden gegensätzlichen Positionen machte der Richter ein Vergleichsangebot von 45.000 € Schadensersatz. Dazu haben beide Seiten für eine Woche ein Recht auf Widerspruch. Der Unternehmensvertreter kündigte an, dass „bei einer solchen Summe erst die Geschäftsführung zustimmen muss.“ Ihre faktische Anerkennung des Vergleichs ist gleichbedeutend mit dem dem offenen Eingeständnis, dass Heinz Vöhringer wegen seiner kämpferischen Gewerkschaftsarbeit und seiner Parteizugehörigkeit zur MLPD keinen Festvertrag erhalten hat.
Nach dem Prozess wünschte die 12 köpfige Solidaritätsdelegation auch Thilo Krüger viel Erfolg bei seinem Prozess am heutigen Donnerstag in Iserlohn!