Politik
19.06.12 - Flüchtlingskinder bekommen 50% von Hartz IV
Zur morgigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes erklärt die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anne Lütkes: "Es ist ein kinderpolitisches Trauerspiel, dass die Leistungen für Flüchtlingskinder nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden müssen." Sechsjährige Kinder erhalten derzeit monatlich Leistungen in Höhe von 132 Euro, das sind 47 Prozent weniger als der Regelsatz eines gleichaltrigen Kindes nach Hartz IV. Der Satz sei seit 1993 unverändert geblieben.