Umwelt

"Bankrotterklärung" beim CCS-Gesetzentwurf

04.07.12 - Die Bürgerinitiativen gegen CO2-Verpressung aus Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein schreiben in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 28. Juni (siehe auch "rf-news" vom 30.6.12):

Im § 1 des CCS-Gesetzentwurfes "Zweck des Gesetzes" hieß es, dass die CO2-Verpressung "im Interesse des Klimaschutzes und im Interesse einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion" liege. Dieser Teil der Zweckbenennung wurde am 27.06.2012 durch den Vermittlungsausschuss gestrichen.

Hiermit wird der Anspruch, dass CCS eine "Klimaschutzmaßnahme" sei, fallen gelassen, und ebenso, dass es einer sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion diene. Dies ist also die umfassende Bankrotterklärung der Sinnhaftigkeit von CCS in jeder Hinsicht und das eindeutige Eingeständnis, dass es bei CCS ausschließlich um die Gewinnmaximierung der Energiekonzerne geht.

In einer Protokollerklärung begrüßt der Vermittlungsausschuss den Aufbau eines transeuropäischen CO2-Pipeline-Systems. Dies bedeutet: 22.000 bis 37.000 Kilometer CO2-Pipelines, EU-weit 240 neue Kohlekraftwerke mit CO2-Abscheidung, Endlager für eine jährliche Verpressungsmenge von mehr als 1 Milliarde Tonnen CO2 und geschätzten Gesamtkosten von 1000 Milliarden Euro. ...