Betrieb und Gewerkschaft

20.07.12 - Vor 60 Jahren Beschluss des Adenauer-BVG

Am 19. Juli 1952, also gestern vor 60 Jahren, verabschiedete der Bundestag das von der Adenauer-Regierung ausgearbeitete erste Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik. Das reaktionäre Gesetz sollte die Gewerkschaften mit Hilfe ihrer reformistischen Führungen "zähmen". Nachdem die DGB-Führung zunächst sogar vom Generalstreik dagegen sprach, drohte Adenauer mit, dass man dies "als eine gefährliche Störung der inneren Ordnung unseres Staatswesens ansehen" müsse. Die DGB-Führung lenkte ein und arrangierte sich mit dem Gesetz. Bei der Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 wurden zwar einzelne Forderungen der Gewerkschaften mehr berücksichtigt, seinen Charakter zur Organisierung eines Systems der Klassenzusammenarbeit hat es jedoch behalten.