Politik
Landgericht verteidigt Demonstrationsfreiheit
19.07.12 - Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der "Kampagne 19. Mai" (Auszüge):
Mit einem Freispruch endete der Berufungsprozess gegen den Anmelder einer Demonstration am 19. Mai 2007 in Karlsruhe. Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe hob damit die erstinstanzliche Verurteilung von 60 Tagessätzen beim Amtsgericht auf.
Der Angeklagte sollte für Auflagenverstöße der DemonstrationsteilnehmerInnen verantwortlich gemacht werden, obwohl er sich für die Einhaltung der Auflagen einsetzte. Letztlich betonte auch der Richter, dass nicht zu beurteilen ist, wie sehr sich ein Versammlungsleiter bemühen muss oder wie erfolgsversprechend diese Bemühungen sind, um seinen Verpflichtungen der Erfüllung der Auflagen nachzukommen.
Richter Kleinheinz stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest: "Eine Strafbarkeit kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob er sich durchsetzen kann. ... Eine Verantwortlichmachung würde dem Grundgedanken der Demonstrationsfreiheit widersprechen."
Rechtsanwalt Martin Heiming zeigte sich erfreut: "Ich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und recht zufrieden mit der mündlichen Urteilsbegründung, da der Richter sehr schön deutlich gemacht hat, dass die Bestrafung des Versammlungsleiters für Auflagenverstöße der Teilnehmer nach den Regeln der juristischen Kunst doch recht schwierig zu begründen ist. Die logische Konsequenz, dass genau deswegen das Versammlungsgesetz dies auch auch gar nicht vorsieht, wollte er aber nicht ziehen." ...