Politik
25.07.12 - Wahlrechtsreform "verfassungswidrig"
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das erst im vergangenen Jahr von der Regierung durchgesetzte Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Bereits im Juli 2008 war die bis dahin gültige Regelung gekippt worden. Das Verfassungsgericht beanstandet vor allem, dass durch die jetzige Regelung der Überhangmandate zusätzliche Stimmen für eine Partei unter Umständen dennoch zu weniger Parlamentssitzen führen können.