Politik
MLPD verklagt führende Verfassungsschutz-"Experten"
26.07.12 - "Am kommenden Dienstag, 31. Juli 2012, wird die MLPD beim Landgericht Essen Klage gegen führende 'Experten' des Verfassungsschutzes einlegen", heißt es in einer Presseinformation der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands von heute. Und weiter: "Verklagt werden:
- Dr. Harald Bergsdorf, von 2001-2005 Referent im Thüringer Innenministerium, dem das wegen seiner Duldung und Förderung der Nazi-Terrorzelle 'NSU' zu trauriger Berühmtheit gelangte thüringische Landesamt für Verfassungsschutz untersteht.
- Rudolf van Hüllen, von 1987-2006 Referent und Referatsleiter im Bundesamt für Verfassungsschutz (Abteilung 3 'Linksextremismus/Linker Terrorismus').
Beide gelten in der Welt der Geheimdienste und Medien als führende 'Extremismusexperten'.
- Sowie der Verlag Ferdinand Schöningh, der sich gerne als 'renommierter Wissenschaftsverlag' bezeichnet.
Geklagt wird gegen Passagen im Buch 'Linksextrem – die unterschätzte Gefahr?', das als ein Standardwerk der Ausrichtung der staatlichen Stellen gegen die radikale bzw. revolutionäre Linke gilt. Gefordert wird die Unterlassung falscher, verleumderischer und ehrverletzender Behauptungen zur MLPD und ihrem Vorsitzenden, Stefan Engel, und auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
Systematisches Akten-Schreddern, Förderung der Terrorgruppe 'NSU', skurrile Praktiken im Amt – einige Machenschaften des dubiosen Inlandsgeheimdienstes sind allgemein bekannt. Diese Klage zielt auf die eigentlichen Ursachen und Hintergründe des systematischen Versagens im 'Kampf gegen Rechts'. Sie beleuchtet die wirkliche Orientierung dieser angeblichen Gralshüter von Demokratie und Freiheit: Ihre Blindheit auf dem rechten Auge ist kein Zufall und das Auswechseln einzelner Personen kein 'Neuanfang'. Vom 'Amt Gehlen' bis heute ist der stramme Antikommunismus ihre Leitlinie.
Mit o.g. Buch entwickelten Bergsdorf und van Hüllen die pseudo-wissenschaftliche 'Begründung', warum die 'Gefahr von rechts' übertrieben würde im Verhältnis zur angeblichen 'Gefahr von links'. In Wahrheit hatte bei seiner Herausgabe Ende August 2011 die faschistische NSU mindestens zehn Opfer auf dem Gewissen. Bis heute haben sich weder Autoren noch Verlag von dieser verhängnisvollen Schwerpunktsetzung verabschiedet oder sich dafür entschuldigt. Statt dessen wird das Buch weiter verbreitet; Aufforderungen auf Unterlassung wurden nicht beantwortet.
Die Klage richtet sich gegen die demagogischen Methoden der Geheimdienste: So wird die Tatsache, dass sich 2006 neue Landesverbände der MLPD gründeten und daher '50%' der Mitglieder neue Funktionen übernahmen, als 'Säuberungswelle' diffamiert. Dass Stefan Engel seit 1982 Vorsitzender der MLPD ist, gilt dagegen als durchschlagender 'Beweis' für ausufernden 'Personenkult'. Logik? Fehlanzeige!
Diffamierungen linker Organisationen ist man aus den jährlichen Verfassungsschutzberichten gewöhnt. Nur ist es rechtlich immer schwierig, sich gegen verlogene Behauptungen der Geheimdienste zu wehren, die sich dann gerne auf ihren 'Quellenschutz' berufen. Die Autoren versuchen mit dem Buch aber, aus ihrer Schnüffelarbeit Geld zu machen. Sie müssen sich dann aber auch an Recht und Gesetz messen lassen: 'Wenn die Beklagten davon ausgehen, dass gegen Marxisten-Leninisten jedes Mittel erlaubt ist, wenn es nur ihrer öffentlichen Herabsetzung, Diffamierung und Verächtlichmachung dient, so übersehen sie, dass auch die gesellschaftliche Linke bis hin zu Marxisten-Leninisten unter dem Schutz der im Grundgesetz verbürgten demokratischen Rechte und Freiheiten steht. Das ist zumindest allgemein anerkannt und es hätte verhängnisvolle, aus der deutschen Geschichte hinlänglich bekannte Folgen, wenn fortschrittliche und revolutionäre Kräfte für vogelfrei erklärt würden', heißt es in der Klageschrift.
Dazu findet am Dienstag, 31. Juli 2012, 13.30 Uhr, im Bistro des Kultursaals Horster Mitte, Schmalhorststr.1a, Gelsenkirchen eine Pressekonferenz statt. Stefan Engel, Vorsitzender der MLPD und seine Anwälte Stierlin und Weispfenning werden die Klage vorstellen und Fragen beantworten. Die Pressevertreter können dort auch die ausführlich begründete 30-seitige Klageschrift sowie weitere Informationen erhalten."