Politik
"Verfallsverfahren" gegen Anmelderin der Stuttgarter Montagsdemo
02.08.12 - Dazu heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der Montagsdemo Stuttgart:
Wie schon früher berichtet ..., attackiert das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart seit Monaten unter anderem auch die Eigenfinanzierung der Montagsdemo gegen Hartz IV. Die Stadt stützt sich dabei auf eine mehr als fragwürdige Auslegung des Sammlungsgesetzes, indem sie behauptet, es handle sich bei den Sammlungen ... um eine genehmigungspflichtige Straßensammlung. ...
Nach einer Gerichtsverhandlung am 14.3.2012 musste die Stadt Stuttgart wegen dieser Auflage einen Rückzieher machen, indem sie einräumt, dass eine Spendendose auf der Straße erlaubt sei, behauptet aber immer noch, es dürfe überhaupt nicht zu Spenden aufgerufen werden. ... Entsprechend dieser willkürlichen Interpretation haben ihre Beamten unter heftigem Protest auch vieler Passanten kurz nach dem genannten Urteil (14. März) am 7. Mai die auf der Straße stehende Spendendose mit 93 Euro beschlagnahmt mit dem Argument, man habe unerlaubt zu Spenden aufgerufen (siehe unsere Presseerklärung vom 7. Mai). ...
Jetzt kontert die Stadt mit einem "Verfallsverfahren gemäß § 29a Abs. 4 OWiG" gegen die Anmelderin der damaligen Montagsdemo, obwohl diese am Termin krank und gar nicht anwesend war, mit der Behauptung, sie habe "hierdurch einen rechtswidrigen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, der abgeschöpft werden kann". Worin dieser Vorteil bestehen soll, bleibt das Geheimnis der Stuttgarter Behörde. ...
Die Montagsdemo gegen Hartz IV fordert das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart auf, ihre willkürlich enge Auslegung des Sammlungsgesetzes endlich aufzugeben und damit aufzuhören, die Montagsdemo mit Strafbefehlen wegen angeblicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht zu überziehen. Darüberhinaus fordern wir die Landesregierung auf, das Sammlungsgesetz Baden-Württemberg ersatzlos zu streichen. Es wird offensichtlich zur Schikane unliebsamer Bewegungen auf der Straße missbraucht und ist völlig überflüssig, denn Abzockereien aller Art - am wenigsten die durch die Banken - verhindert es nicht und außerdem halten wir die Bürger für fähig, selbständig zu entscheiden, wofür sie spenden wollen und wofür nicht.