International

13.08.12 - Zum Vorwurf der Kinderarbeit bei HEG Electronics

Wir erhielten eine Gegendarstellung der Firma LG Electronics Inc. zu unserer Kurzmeldung vom 8. August "Samsung lässt 14-Jährige für sich arbeiten". Unabhängig vom Wahrheitsgehalt sind wir nach § 56 RStV zur Veröffentlichung verpflichtet:

"Entgegen der Aussage im Bericht von China Labor Watch unterhält LG Electronics keinerlei Geschäftsbeziehungen zur Firma HEG Electronics (Huizhou) in China und hat diese auch nie unterhalten. Wir haben die Firma HEG aufgefordert, den Namen von LG von ihrer Website zu entfernen, zudem haben wir China Labor Watch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die veröffentlichten Informationen unzutreffend sind. Als erstes koreanisches Unternehmen, das dem UN Global Compact (Globaler Pakt der Vereinten Nationen) beigetreten ist, unterstützt LG Electronics nachdrücklich die Bestrebungen zur Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf."