Politik

03.09.12 - Steuernachzahlung für Spenden an "Tafeln"

In Sachsen hat ein Finanzamt von einem Bäcker erhebliche Steuernachzahlungen verlangt, weil er Brot und Kuchen kostenlos an "Tafeln" für Bedürftige gegeben hatte. Auch in Nordrhein-Westfalen sollten mindestens zwei große Betriebe deshalb Steuern nachzahlen. Würden die Bäcker die Lebensmittel statt dessen auf den Müll werfen, hätten die Finanzämter keine Handhabe, Umsatzsteuer anzusetzen. Das Bäckerhandwerk fordert genauso wie der Bundesverband der Deutschen Tafeln eine gesetzliche Umsatzsteuerbefreiung für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen.