Politik

MLPD verklagt Sparkasse Gelsenkirchen auf Schadensersatz wegen der politisch motivierten Verweigerung von KfW-Krediten

05.02.13 - Am 1. Februar reichte der Vermögensverwaltungsverein der MLPD beim Landgericht Essen Schadensersatzklage über zunächst rund 6.000 Euro gegen die Sparkasse Gelsenkirchen ein. Der tatsächliche Schaden wegen Verzögerungen, höheren Zinsen, Folgeschäden geht weit darüber hinaus, weshalb das Gericht auch die Sparkasse zur Übernahme der weiteren und künftigen Schäden verpflichten soll.

Ausgehend vom Verhalten der Sparkasse verweigern mittlerweile alle Banken die Weiterleitung von KfW-Kreditanfragen, was Projekte der Fotovoltaikerrichtung und energetischen Sanierung in Millionenhöhe be- bzw. verhindert.

Wie mehrfach berichtet und in einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Essen bereits "vorverhandelt", weigerte sich die Sparkasse, einen Kreditantrag für die Errichtung einer Solaranlage weiterzuleiten (AZ 6 O 335/12). Das obwohl die Sparkasse eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich als "Energiesparkasse", "Verfechterin der Solarenergie" und ausdrücklich als Vermittlerin für KfW-Kredite bewirbt.

Die Klageschrift legt detailliert dar, "dass diese Ablehnung aus sachfremden, antikommunistischen Motiven, unter Verletzung des Willkürverbots und des Verbots der Benachteiligung aus weltanschaulichen bzw. politischen Gründen (Art. 3 GG, § 242 BGB) sowie als Bestandteil eines seit 2004 … organisierten Konten- und Kreditboykotts deutscher Kreditinstitute gegen die MLPD erfolgt ist". In Worten betreibt die Sparkasse eine intensive ökologische Imagepflege, in ihrer Praxis sabotiert sie einen "gesellschaftspolitisch und gesetzlich erwünschten Beitrag (der MLPD) zu der für den Klimaschutz unbedingt notwendigen Umstellung auf erneuerbare Energien" (aus der Klageschrift).

Inzwischen hat die Sparkasse auch weitere Anträge des Vermögensverwaltungsvereins der MLPD zur Solarförderung und zur energetischen Sanierung abgelehnt. Dies mit dem Verweis auf das frühere einstweilige Verfügungsverfahren gegen die Sparkasse. "Die Sparkasse ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Es kann nicht angehen, dass sie als Hausbank des Klägers sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen verweigert, weil diese völlig legitim und von der Sparkasse provoziert den Rechtsweg beschreitet", so Rechtsanwalt Weispfenning, der Vertreter des Klägers.